Genehmigung nach §11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG

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Informationen zur Erlaubnis nach §11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG

Hundetrainer werden

Du möchtest Hundetrainer werden und überlegst nun, wie es sich mit der Genehmigung verhält. Wir haben für dich einige Informationen gesammelt und können dir hier einen Überblick über das Genehmigungsverfahren geben.

 

$11 Hundetrainer - Wer benötigt die Erlaubnis?

Alle Hundetrainer oder Verhaltensberater, die gewerbsmäßig tätig sein wollen, benötigen eine Erlaubnis nach §11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist der Nachweis von Sachkunde, also der für die Tätigkeit „Ausbildung von Hunden“ erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Zuständig für den Antrag sind regelmäßig die Veterinär- oder Ordnungsämter bei den Städten und Kreisen.

 

Wie erhalte ich die Erlaubnis?

Beim zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamt muss ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gestellt werden, als Hundetrainer arbeiten zu dürfen. Viele Behörden bieten Antragsformulare an. Dem Antrag sollten Unterlagen beigefügt werden, die als Nachweis von Sachkunde dienen können, also etwa Kenntnisse über Hunde, Hundetraining, Gesetze und medizinische Grundlagen und weitere Seminare oder Praktika. Solche Nachweise stellen auch unsere Zertifikate (über Inhalte, Dauer des theoretischen und praktischen Unterrichts, sowie dem Sachkundenachweis) dar.

 

Was wird geprüft?

Neben der Zuverlässigkeit des Antragstellers (Führungszeugnis) bildet der Nachweis der für die Tätigkeit „Ausbildung von Hunden“ erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten den Schwerpunkt der Prüfung. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in der Lage ist, Hunde tierschutzgerecht auszubilden. Grundlage sind die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen. Auf dieser Grundlage entscheidet die das Veterinär- oder Ordnungsamt, ob es die Sachkunde als nachgewiesen ansieht, oder weitere Nachweise, insbesondere ein Fachgespräch für erforderlich hält, dessen Inhalt grundsätzlich von den vom Antragsteller bereits erbrachten Nachweisen abhängen sollte.

  

Wie sieht die Prüfung aus?

Inhalt, Ablauf und Bestandteile eines Fachgesprächs können sich von Amt zu Amt unterscheiden. Ein Fachgespräch kann in theoretischer, mündlicher und/oder praktischer Form durchgeführt werden. Wegen der Einzelheiten solltest du dich sich bei deinem Veterinär- oder Ordnungsamt informieren.

 

Benötige ich eine IHK-Ausbildung  oder Tierärztekammer-Zertifizierung?

Nein; viele Veterinär- und Ordnungsämter gehen lediglich davon aus, das bestimmte IHK-Ausbildungen oder Tierärztekammer-Zertifizierungen grundsätzlich „dem Fachgespräch gleichwertig“ sind. Auch in diesen Fällen haben die Veterinär- und Ordnungsämter eine Sachkundeprüfung durchzuführen.

   

Hundetrainer Ausbildung Berlin - Bildet Dogmenti tierschutzgerecht aus? 

Die tierschutzgerechten Inhalte sind in unserer Ausbildung fester Bestandteil. Unsere Ausbildung wird stetig weiterentwickelt und neue Erkenntnisse fließen in die Ausbildung ein.

Seit 2013 wurden die Inhalte an die Anforderungen der Prüfungen stetig angepasst.

  

weitere Informationen

Wir bieten dir gerne ein persönliches Gespräch an, bei dem du uns kennen lernen und dir vor Ort auch unser Unternehmen anschauen kannst.