Listenhunde
Immer wieder erreichen mich Anfragen von Menschen, die Listenhunde halten. In der Regel geht es hier um normale Trainingsanfragen.
Allerdings musste ich wiederholt feststellen, dass es erschreckend viele Menschen darunter gibt, die die gesetzlichen Auflagen nicht einhalten und somit hohe Bußgelder und Schlimmeres riskieren, weil sie einfach nicht aufgeklärt sind oder schlichtweg keine Lust haben.
Da werden Horror Storys von Sachkundeprüfungen und Wesenstests aus dem Bekanntenkreis erzählt, dass sich viele Leute nicht mehr trauen ihren Hund ordnungsgemäß anzumelden.
Hier stelle ich Euch die wichtigsten Informationen zur Verfügung, um endlich mit den Geschichten aufzuräumen und darzustellen, wie Ihr die Haltung Eures Hundes in Berlin sicherstellen könnt:
Maulkorb
Der Grundton hier ist häufig: „Der arme Hund“, „Das tut mir so leid“, „Der läuft nicht mit Korb“, "Ich will nicht, dass andere Angst vor ihm haben"
Natürlich wird ein Hund, der den Maulkorb nicht als etwas Positives erfahren hat, sich dagegen wehren. Das genau ist der Punkt! Jeder Hund kann den Maulkorb tragen lernen und ihn positiv verknüpfen. Es gibt verschiedene Trainingsmethoden zu diesem Thema und sogar spielen ist mit dem Maulkorb möglich. Ab dem 7. Lebensmonat ist das Führen mit Maulkorb Pflicht!
Anmeldung
„Das hat noch Zeit“, „Bisher wurde ich nicht erwischt“, „Die Steuer ist zu hoch“
Sich erwischen lassen zu wollen ist nicht die cleverste aller Lösungen, denn auch hier können Geldstrafen entstehen, die Euer Budget der Hundehaltung überlasten.
Die steuerliche Anmeldung wird in der Hundesteuerstelle des Finanzamts an Eurem Wohnsitz vorgenommen. In Berlin zahlt Ihr nicht mehr Steuern für einen Listi. Chip und Hundehalterhaftpflichtversicherung sind für jeden Hund, jeglicher Rasse, Pflicht.
Ihr seid verpflichtet die Haltung Eures Listenhundes unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ihr müsst mit Personalausweis vorsprechen und die Haltung mit Rasse und Alter des Hundes angeben. Innerhalb von 8 Wochen nach Anmeldung muss ein Führungszeugnis vorgelegt, die Sachkunde nachgewiesen werden und der Wesenstest absolviert sein, sobald der Hund den 15. Lebensmonat erreicht hat.
Danach erhaltet Ihr die grüne Plakette, die immer am Halsband getragen werden muss.
Sachkunde
Der Sachkundenachweis kann bei einem Sachverständigen abgenommen werden. Bei Eurer zuständigen Behörde erhaltet Ihr Adressen hierzu. Bei der Sachkunde gibt es eine theoretische und praktische Prüfung. Auf die theoretische Prüfung kann man sich vorbereiten über die Fragenkataloge auf berlin.de. „Der Hundeführerschein“ kann in jedem Buchhandel bestellt werden und kostet ca. € 10,-.
Bei der praktischen Prüfung wird überprüft, ob Ihr Euch mit einem Hund in der Öffentlichkeit bewegen könnt und ob theoretisches Wissen auch praktisch umgesetzt werden kann.
Einige Beispiele hierzu
- Rücksichtnahme auf andere Straßenteilnehmer,
- wer führt wen beim gemeinsamen Spaziergang,
- ist der Halter in der Lage den Hund zu motivieren
- Wird die öffentliche Ordnung eingehalten? (z.B. Häufchen Entsorgung)
Wenn Ihr nachweisen konntet, dass Ihr alle Regeln einhaltet und genug Wissen zum Thema Hund mitbringt, erhaltet Ihr den Sachkundenachweis. Das ist kein großer Akt und ist eine einmalige Geschichte, vergleichbar mit dem Führerschein für das Auto.
Wesenstest
„Ich trau mich nicht“, „Der hat Probleme mit anderen Hunden“, „Der bellt, wenn er sich bedroht fühlt“, „Ich habe gehört, dass jemand mit einem Knüppel auf den Hund los geht“ „Wenn der den Wesenstest nicht besteht, wird mir der Hund weggenommen“, „Nach dem Wesenstest braucht der Hund keinen Maulkorb oder Leine mehr“.
Hund ist Hund! Und genau das wird auch bewertet beim Wesenstest. Weder muss der Hund perfekt ausgebildet sein, noch jede Situation meistern können.
Auch mit bestandenem Wesenstest muss der Hund einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. In ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten ist nur das Tragen des Beißkorbs Pflicht. Da darf die Leine abbleiben.
In der Regel wird bewertet, welches Temperament der Hund von Hause aus mitbringt. Es werden alltagsübliche Situationen gestellt und bestenfalls auch im Alltäglichen beobachtet.
Ein Hund fällt nicht durch, weil er geknurrt oder gebellt hat oder das „Platz und Bleib“ nicht beherrscht. Der Sachverständige bewertet, ob das jeweilige Verhalten nachvollziehbar ist. Die Beziehung zum Halter wird bewertet. Richtet sich der Hund nach Euch aus oder entscheidet er alleine? Kann er mit Stresssituationen umgehen und sucht „Hilfe“ bei Euch? oder klärt er es generell alleine? Wie reagiert er auf fremde Menschen, Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Geräusche? Das sind Beispiele für gängige Methoden den Wesenstest durchzuführen.
Der Sachverständige kann auch Empfehlungen aussprechen, z.B. eine Hundeschule zu besuchen oder an der Beziehung zu arbeiten.
Wenn bei Eurem Hund grundsätzlich keine über dem natürlichen Maße Aggression, Schärfe oder Kampfbereitschaft nachgewiesen wird, erhaltet Ihr die Negativbescheinigung.
GRATULATION!!! Ihr habt es bis hierher ausgehalten. Das beweist schon die Bereitschaft sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Meine Motivation für diesen langen Text ist denkbar einfach: Es nützt nichts sich über die Gesetze aufzuregen und sie zu umgehen. Listenhundehalter wollen gleichbehandelt und nicht ausgegrenzt werden. Das erreichen wir über eine vorbildliche Haltung von Listis.
Dackel, Beagle und co hören nicht auf Frauchen, aber der Listenhund?!
Seid Vorbilder für die anderen Menschen. Zeigt, dass Eure Hunde ebenso liebenswert sind. Dass Ihr bereit seid für diese liebenswerten Geschöpfe alle Auflagen zu erfüllen, weil Ihr der Überzeugung seid, dass Euer Hund genauso toll ist, wie der Labrador von nebenan. Bietet den Hassern keine Angriffsfläche!
Wenn Ihr Hilfe braucht könnt Ihr Euch gerne an uns wenden: Das Team von Dogmenti gibt verschiedene Kurse und Seminare rund um den Hund.
Eure Stephanie Zänker und das Dogmenti-Team
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